Betriebsnummerportal

Antrag auf eine Betriebsnummer

Informationen, Voraussetzungen und Verfahren nach § 18i SGB IV in Verbindung mit der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV).

Privater Antragsservice — kein Angebot der Bundesagentur für Arbeit.

Wir bereiten Ihren Antrag auf eine Betriebsnummer anhand Ihrer Angaben auf und übermitteln ihn an den Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit. Servicegebühr: 49,99 € (inkl. USt.).

Sie können die Betriebsnummer auch kostenfrei direkt bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen: arbeitsagentur.de.

Über die Leistung

Die Betriebsnummer ist eine achtstellige Kennziffer, mit der ein Betrieb in Deutschland bei der Sozialversicherung eindeutig identifiziert wird. Sie wird vom Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit auf Antrag vergeben und ist Voraussetzung für die Anmeldung von Beschäftigten bei den Einzugsstellen (Krankenkassen) sowie für sämtliche Meldungen nach der DEÜV.

Unser Dienst bereitet den Antrag anhand Ihrer Angaben auf, prüft die Pflichtfelder und übermittelt den vollständigen Antrag an den zuständigen Betriebsnummern-Service. Eine steuerliche oder rechtliche Beratung findet im Rahmen dieses Services nicht statt.

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Wer benötigt eine Betriebsnummer?

Eine Betriebsnummer ist erforderlich, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:

  • Sie beschäftigen erstmals sozialversicherungspflichtige Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter.
  • Sie melden geringfügig Beschäftigte (Minijob) bei der Minijob-Zentrale an.
  • Sie nehmen eine selbständige Tätigkeit auf und planen die Einstellung von Personal.
  • Sie eröffnen eine weitere Betriebsstätte mit eigener organisatorischer Selbständigkeit.
  • Ihr bestehender Betrieb wird umfirmiert oder die Rechtsform wird geändert.

Was ist die Betriebsnummer?

Die Betriebsnummer ist eine bundesweit einheitliche, achtstellige Nummer. Sie wird je Betrieb genau einmal vergeben und behält ihre Gültigkeit dauerhaft. Werden mehrere Betriebsstätten geführt, wird grundsätzlich für jede wirtschaftlich und organisatorisch eigenständige Betriebsstätte eine eigene Betriebsnummer vergeben.

MerkmalAngabe
Format8-stellige Ziffer
Vergebende StelleBundesagentur für Arbeit, Saarbrücken
GültigkeitUnbefristet, einmalige Vergabe je Betrieb
VerwendungDEÜV-Meldungen, Beitragsnachweise, Lohnabrechnung

So funktioniert die Antragstellung

Der Antrag wird beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit gestellt. Über diesen Dienst läuft die Antragstellung in folgenden Schritten ab:

  • Daten erfassen. Sie erfassen die Angaben zu Ihrem Betrieb, Kontaktdaten und Branche in einem geführten Online-Formular.
  • Plausibilitätsprüfung. Pflichtfelder, Rechtsform und Wirtschaftszweig werden automatisch geprüft.
  • Antragsaufbereitung. Aus Ihren Angaben wird der Antrag im amtlichen Format aufbereitet.
  • Übermittlung. Der vollständige Antrag wird an den Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit übermittelt.
  • Bestätigung. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Die Mitteilung der Betriebsnummer erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit schriftlich.
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Welche Angaben werden benötigt?

Für die Antragstellung halten Sie bitte folgende Angaben bereit:

  • Name und Anschrift des Betriebs
  • Rechtsform (z. B. Einzelunternehmen, GmbH, UG, GbR)
  • Name, Funktion und Kontaktdaten der antragstellenden Person
  • Tätigkeitsbeschreibung und Wirtschaftszweig (WZ 2008)
  • Beginn der Beschäftigung der ersten Mitarbeiterin/des ersten Mitarbeiters
  • Bei Bedarf: Handelsregisternummer und Sitz des Registergerichts

Bearbeitung und Zustellung

Der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergibt die Betriebsnummer in der Regel innerhalb von 1 bis 5 Werktagen nach Eingang eines vollständigen Antrags. Die Mitteilung der Betriebsnummer erfolgt schriftlich per Post an die im Antrag angegebene Anschrift. Bei Rückfragen kann die Bundesagentur weitere Angaben anfordern; in diesem Fall verlängert sich die Bearbeitungsdauer entsprechend.

Rechtsgrundlagen

  • § 18i Sozialgesetzbuch (SGB) IV — Betriebsnummer
  • Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV)
  • Gemeinsame Grundsätze der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zur Vergabe der Betriebsnummern
  • Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)

Was kostet unser Service?

Die nachfolgenden Beträge stellen ausschließlich die Servicegebühr für die Aufbereitung und Übermittlung des Antrags durch diesen Dienst dar. Die Vergabe der Betriebsnummer durch die Bundesagentur für Arbeit selbst ist kostenfrei.

LeistungBearbeitungServicegebühr
Übermittlung an die Bundesagentur für ArbeitÜbermittlung innerhalb von 1 Werktag nach Zahlungseingang49,99 €
ZahlungsweiseSEPA-Lastschriftverfahren (einmalig)

Sämtliche Beträge enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 %. Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesagentur für Arbeit ist von der Servicegebühr unabhängig.

Hinweis: Dieser Dienst wird von einem privaten Anbieter betrieben und ist kein Angebot der Bundesagentur für Arbeit oder einer Behörde. Die Beantragung der Betriebsnummer ist auch unmittelbar bei der Bundesagentur für Arbeit kostenfrei möglich.

Häufig gestellte Fragen

Jeder Betrieb in Deutschland, der erstmals sozialversicherungspflichtige oder geringfügig beschäftigte Mitarbeiter anmeldet, benötigt eine achtstellige Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit.

Antrag jetzt stellen

Wenn Sie die erforderlichen Angaben bereithalten, können Sie den Antrag direkt online ausfüllen. Die Aufbereitung und Übermittlung an die Bundesagentur für Arbeit erfolgt durch diesen Dienst.

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